Maßnahmenkatalog zur finanzierbaren Kinderbildung und -betreuung präsentiert
Landesregierung stellt Maßnahmenpaket für eine qualitätsvolle und finanzierbare Kinderbildung und -betreuung vor – Einsparungen für Kommunen im Fokus


Graz (18. September 2025).- Kindergärten und Kinderkrippen sind entscheidend für lebendige Gemeinden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Steiermark. Vielerorts ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau dieser grundlegenden Daseinsvorsorge jedoch eine finanzielle Herausforderung für die Kommunen - insbesondere in Zeiten zunehmend enger werdender Budgetrahmen. Gemeinsam haben Bildungslandesrat Stefan Hermann und Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom aus diesem Grund im Rahmen einer Pressekonferenz heute (18.9.2025) ein Maßnahmenpaket präsentiert, welches für Entlastung im Bereich der Kinderbildung und -betreuung sorgen soll. Im Zuge der Deregulierungsoffensive sollen durch die Schaffung von schlanken Rechtsnormen, dem Abbau von Doppelgleisigkeiten und der Nutzung von Synergien bestmögliche Rahmenbedingungen für die Kommunen sichergestellt werden. Mehrere Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung haben das präsentierte Arbeitspapier in enger Kooperation mit Städten und Gemeinden erarbeitet.
Konkret handelt es sich dabei um Reformen in folgenden Kernbereichen:
- Bedarfsplanung
- Neu- und Bestandsbauten
- Kooperationen
- Organisation der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
- Personaleinsatz in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
- Weitere Betreuungsformen
- Finanzierung und Förderung
- Dialog
Behandelt wurden beispielsweise die Entwicklung eines automatisierten Bedarfsplanungsmodells, um künftig noch präziser auf demografische Veränderungen und die Platznachfrage vorbereitet zu sein, die Definition von Mindeststandards für den Neubau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Nutzung von Möglichkeiten von Kooperationen bei Bestandsbauten anstatt von Neuerrichtungen. Ebenso stellten die Mitglieder der Landesregierung Überlegungen zur Etablierung eines Modellversuchs von Tagesbetreuungsstätten sowie zur Überarbeitung des geltenden Auflagenkatalogs für Tagesmütter vor. Der grundsätzliche Vorstoß, bestehende Rechtsnormen zu vereinfachen, Doppelgleisigkeiten abzubauen und die Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der hohen Standards zu senken, steht bei all diesen Überlegungen im Mittelpunkt.
„Wir wissen, dass die Errichtung und der Betrieb von Kinderkrippen und Kindergärten für die steirischen Gemeinden ein finanzieller Kraftakt sind. Das Land Steiermark unterstützt die Kommunen in Form von Bedarfszuweisungen und Förderungen, nichtsdestotrotz gilt es, die bestehenden Regelwerke zu durchforsten, zu verschlanken und damit die Auflagen für unsere Gemeinden zu reduzieren und Kosten zu senken. Wichtig ist, dass dabei keineswegs ein Absenken unseres hohen Betreuungsniveaus stattfinden wird. Es geht darum, den über Jahrzehnte angewachsenen Paragrafendschungel zu lichten und eine bedarfsgerechte und leistbare Kinderbetreuung quer durch die Steiermark sicherzustellen. Das vorliegende Maßnahmenbündel stellt den größten Reformprozess im Kinderbildungs- und -betreuungsbereich in den vergangenen Jahren dar”, so Bildungslandesrat Stefan Hermann im Rahmen der Pressekonferenz.
„Die Landesregierung hat sich klar dazu bekannt, der Bürokratie den Kampf anzusagen und zu deregulieren, wo es geht. Mit dem heutigen Maßnahmenkatalog bringen wir vor allem auch Entlastungen für unsere Gemeinden auf den Weg und machen es ihnen leichter, Betreuungsplätze zu schaffen. Wir nutzen Synergien, schaffen überbordende Vorschriften ab und ermöglichen es so unseren Gemeinden, effizienter, unbürokratischer und vor allem kostengünstiger zu bauen. Denn Fakt ist: Wir brauchen Kinderbetreuungsplätze und deswegen sollen den Gemeinden bei der Schaffung keine zusätzlichen Hürden in den Weg gestellt werden. Außerdem erleichtern wir es, bestehende Gebäude nachzunutzen, schützen damit die wertvolle Ressource Boden und stärken unsere Ortskerne nachhaltig. Ich bin froh, dass wir mit diesem Paket wichtige Erleichterungen für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen auf den Weg bringen. Denn am Ende soll eines übrigbleiben: Die beste Kinderbildung und Kinderbetreuung für die jüngsten Steirerinnen und Steirer”, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.
Das präsentierte Maßnahmenbündel wird in einem nächsten Schritt im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses mit den Bildungssprechern aller im Landtag vertretenen Parteien diskutiert, um entsprechende Beschlüsse auf Landesebene vorzubereiten. Überdies werden weitere Gespräche mit relevanten Stakeholdern wie etwa dem Städte- und Gemeindebund, der Kammer der Ziviltechniker Steiermark sowie Standesvertretern erfolgen. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist eine Fertigstellung des Maßnahmenpaketes bis zum Start des Betreuungsjahres im kommenden Jahr.
Graz, am 18. September 2025
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